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Brandgefährliche Entwicklung

Die obersten Gerichtshöfe mancher Herren Länder scheinen eine Übereinkunft getroffen zu haben, dass der Weg in die Zukunft zurück in die Vergangenheit führen müsse. Wie weit wollen sie uns treiben in diesem tristen Marsch in trübe Epochen? Das Urteil des amerikanischen Supreme Courts in Sachen Abtreibungsrecht von dieser Woche wirft die Frauen der Vereinigten Staaten um 50 Jahre zurück, hinter einen damaligen Richterspruch des selben hohen Hofes von 1973. Dieser hatte sich gegen ein Gesetz des Staates Texas gerichtet, das gegen das (verfassungsmässig garantierte) Recht jeder Frau verstossen hatte, über Schwangerschaftsabbruch selbst entscheiden zu können. Der neueste Entscheid folgte einem wenige Tage älteren Spruch betreffend Liberalisierung des Waffenrechts. Und aller neuestens ist in Sachen Teil-Aberkennung des unter Obama erlassenen Umweltschutzgesetzes eine weitere Fatalität hinzugekommen. Die Losung des Supreme Courts lautet offenbar: Systematisch gegen jeden gesunden Menschenverstand, dafür konsequent im Sinne einer reaktionären Elite.

Die gegenwärtige Mehrheit ultrakonservativer Richter, herbeigeführt teils durch Donald Trump, teils durch eine langfristige Planung des reaktionären Strippenziehers im Senat, Mitch McConnell, hat die Weichen gestellt. Die Zeitmaschine ist angekurbelt, die Reise geht zurück. Einige sagen: zurück ins Mittelalter. Mit ihrem Abtreibungs-Urteil haben die Richter nicht nur den Schlagbaum vor dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen heruntergeworfen, sondern sie haben auch die amerikanische Variante der Demokratie – das System von Checks-and-Balances – ad absurdum geführt. Wenn es einem Präsidenten gelingt (wie es Trump gelungen ist), aufgrund mehrerer, kurz hintereinander erfolgter Vakanzen im Gericht eine reaktionäre Mehrheit zu organisieren, dann kann die Legislative einpacken. Wenn der Supreme Court angerufen wird, kassiert er geltendes Recht, wie es ihm gerade passt.

Szenenwechsel. In London sitzt, wie wir alle wissen, Julien Assange ein, einer der mutigsten Kämpfer für die freie Presse. Sein Verbrechen besteht darin, dass er auf seiner Plattform WikiLeaks der Weltöffentlichkeit amerikanische Kriegsverbrechen, die er dank gehackten Nachrichtendiensten dokumentieren konnte, zugänglich machte. Es geht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord, Folter, Korruption. Die westliche Öffentlichkeit müsste ihm zu Dank verpflichtet sein. Aber weit gefehlt – russische Kriegsverbrechen in der Ukraine sind offenbar ganz etwas anderes als amerikanische Kriegsverbrechen im Irak. Assange gilt in denselben Kreisen, die nicht müde werden, von Demokratie und westlichen Werten zu schwafeln, als Staatsfeind Nummer 1. In den USA drohen ihm 175 Jahre Haft, schlimmstenfalls gar die Todesstrafe. Um seiner habhaft zu werden, wurde in Schweden eine Schmierenkomödie von angeblichen Sexualdelikten erfunden, um Assange zu kriminalisieren. Das Verfahren musste aus Mangel an Beweisen eingestellt werden. Aber Assange war in Haft. Um der drohenden Auslieferung in die USA zu entkommen, flüchtete er sich in die Botschaft Ecuadors in London, wo er zwar die ecuadorianische Staatsbürgerschaft erhielt, aber sieben Jahre in Hausarrest leben musste. Auf amerikanischen Druck entzog ihm der 2017 gewählte, mit Korruptionsvorwürfen behaftete Präsident Moreno die Staatsbürgerschaft wieder. Daraufhin wurde Assange in der Botschaft verhaftet und einem Gerichtsprozess zugeführt. Im Dezember 2021 hiess ein Londoner Gericht in zweiter Instanz das Auslieferungsbegehren der USA gut. Assanges neuerliche Berufung wurde im März zurückgewiesen.

Es bleibt ihm nur noch der Gang zum Europäischen Menschengerichtshof in Strassburg. Weltweite Solidaritätsbekundungen – unter anderem der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, von Menschenrechtsorganisationen und vielen Journalistenverbänden – taugten gar nichts. Wird sich auch Strassburg dem amerikanischen Druck beugen, dann ist Assange, der gesundheitlich schwer angeschlagen ist und einen Hirnschlag erlitten hat, ein toter Mann. Unabhängig davon, ob er noch ein paar Jahre in Einzelhaft unter den unsäglichen Bedingungen des US-Strafvollzuges vor sich hin vegetieren wird oder nicht. Es ist einer der schlimmsten Justizskandale unserer Zeit, er spielt sich vor unseren Augen ab, und er geniesst den Schutz der institutionellen Abläufe vermeintlicher Rechtsstaaten. Wie war das noch einmal mit der Unabhängigkeit der Justiz in den demokratischen Verfassungsstaaten?

Die Rechtsprechung muss ihrem Wesen nach konservativ sein, gewiss. Es geht nicht an, dass jede gesellschaftliche Tendenz sich sofort in den Urteilen der Gerichtshöfe widerspiegelt; das Recht selbst bedarf des Schutzes durch die Institutionen.

Aber nicht des Schutzes durch parteiische Richter. Heute beobachten wir, wie bei zunehmender gesellschaftlicher Spaltung sich die Entscheidungsträger in manchen Staaten – die Parlamente und Regierungen – so positionieren, dass sie bei der Besetzung der höchsten Richterämter die eigene Klientel begünstigen. Und zwar ohne jede Scham. Schrittweise droht der Übergang in die Klassenjustiz: Gehörst Du dem Establishment an und trittst Du für die Wahrung der geltenden Privilegienordnung ein, wird die Rechtsprechung dich schonen. Wenn nicht, dann musst Du schauen, wie Du zu Deinem Recht kommst. Viele Frauen, die dieser Tage an den Türen amerikanischer, polnischer oder ungarischer Abtreibungskliniken abgewiesen werden und vor persönlichen Tragödien stehen, sind die Zeuginnen dieser brandgefährlichen Entwicklung.

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