Fraternität, Neutralität, Identität
Der internationale Tag der Demokratie, der am Dienstag dieser Woche (15.9.) im Kalender stand, ging sang- und klanglos durch das Land. Logisch: Was gäbe es derzeit in Sachen Demokratie zu feiern? Ein Abgesang auf «die schlechteste Staatsform mit Ausnahme aller übrigen» (Churchill) verhallt im sogenannten Wertewesten. Demokratieresistente Neoliberale geben in der Gesellschaft und in der Politik den Ton an und beherrschen die Regierungen. Wer sich ihnen entgegenstellt, sind ebenso demokratiezweifelhafte Oppositionsparteien. Was kann man machen?
In diesen Tagen schickt sich die Schweiz an, ihre stimmberechtigte Bevölkerung betreffend Neutralität an die Urne zu schicken. Da die Statistiken mich informieren, dass meine Texte zwar nicht von sehr vielen Menschen gelesen werden, dass aber unter denen, die es tun, ebenso viele aus Deutschland stammen wie aus der Schweiz (plus ein paar Zerquetschte aus allen möglichen Ländern), ist es vielleicht nicht unangebracht, an dieser Stelle eine kurze staatskundliche Lektion über die besondere Form von Demokratie einzufügen, die in der Schweiz praktiziert wird.
Oft wird kolportiert – besonders im Ausland –, die Schweiz sei ein Staat mit «direkter Demokratie». Das ist nur bedingt richtig. Als die Schweiz in ihrer modernen Form (die Alte Eidgenossenschaft ruhe in Frieden) 1848 mit einer ersten Verfassung eingerichtet wurde, war sie eine parlamentarisch-konstitutionelle Republik wie viele Staaten Europas. Erst 1874, als mit dem Eisenbahnbau Projekte mit gewaltigem Kapitalbedarf durch private Investoren realisiert wurden, regte sich demokratischer Widerstand – gegen die sogenannten «Eisenbahnbarone», die im Schatten demokratischer Strukturen ein kapitalistisch-oligarchisches, ja de facto aristokratisches Regime aufzogen. Die Liberalen, die den Staat begründet hatten, waren in den Augen radikaler Demokraten zu Wölfen im Schafspelz geworden.
Der Widerstand entäusserte sich in einer Generalrevision der Bundesverfassung, die das sogenannte «Referendum» einschloss: die Möglichkeit, eine parlamentarisch beschlossene Gesetzesvorlage mittels Volksveto zu blockieren. Der gleiche Mechanismus wiederholte sich 17 Jahre später, als mit der «Initiative» ein zweites direkt-demokratisches Instrument in die Verfassung gelangte, die jedem Bürger offen stehende Möglichkeit, aus eigenem Antrieb eine Verfassungsänderung zu veranlassen, nämlich durch Volksabstimmung im Bund und in den Kantonen (wobei auf beiden Stufen Mehrheiten erforderlich sind). Natürlich sind im Vorfeld für beide Instrumente, Referendum und Initiative, ziemlich hohe Hürden zu überwinden.
Sind es diese beiden Verfassungsinstitute, welche die Schweiz von parlamentarischen Demokratien Europas unterscheiden? Formell ja, inhaltlich nein. Die Schaffung dieser Institute in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte ein politisches Bewusstsein voraus, das es nirgendwo sonst gab. Es zeichnet die Schweiz bis heute aus und geht aus der jahrhundertelangen Tradition hervor, dass die entscheidende politische Macht unten liegt. Monarchische Strukturen gab es in der Schweiz nie. Der «Souverän» sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die in den Gemeinden demokratisch geschult werden, wo uneingeschränkt die direkte Demokratie gilt.
Als 1992 mit dem Maastrichter Vertrag die EU aus der Taufe gehoben wurde, sprach Kanzler Kohl von einem «Europa von unten». Wer’s glaubt! Kohl tutete ins Horn der politischen Propaganda und produzierte bewusst fake news. Er konnte sich darauf verlassen, dass niemand in der EU wirklich wusste, was «von unten» bedeutet. Volksrechte mit revolutionärem Zündstoff – man stelle sich die Einführung von «Referendum» und «Initiative» in Deutschland vor! – nicht (wie in Frankreich mit seinen Revolutionen) gewaltsam zu erkämpfen, sondern durch Bürgervorstösse vorzubereiten, durch politischen Diskurs und durch Volksabstimmung zu ermöglichen – wo gibt es das sonst? Wäre das denkbar in der EU?
Undenkbar. Ursula von der Leyen, Friedrich Merz und die ganze Führungsriege würden sich eher die Zunge abbeissen, als dem Volk Entscheidungen zu überlassen. Ihr Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ist so gross wie umgekehrt.
Abstimmung über die Neutralität steht am übernächsten Wochenende an (27.9.). Es geht um eine wichtige Sache. In aussenpolitischen Konflikten neutral zu sein, ist für die Schweiz seit Jahrhunderten eine Maxime, mit der man gut gefahren ist. Der daraus manchmal abgeleitete Vorwurf der Rosinenpickerei ist nicht ganz unberechtigt. Was aber, wenn die Alternative von einer NATO-freundlichen neoliberalen Wirtschaftslobby und einem rückgratlosen Bundesrat gepusht wird? Sollen wir uns der aktuellen Kriegstreiberei unterziehen? Dann doch lieber Rosinenpicken.
Die Schweiz hat durch die Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland die Neutralität verletzt; ihr neutraler Status wird international nicht mehr ernst genommen. Der Aussenminister hat sich durch seine demonstrative Fraternität mit dem ukrainischen Präsidenten lächerlich gemacht, die gesamte schweizerische Diplomatie ebenso, als sie zu einem Friedensgipfel auf dem Bürgenstock einlud und in der Öffentlichkeit darüber diskutierte, ob Putin auch dazu gehöre. Dafür durfte die damalige Bundespräsidentin mit Frau von der Leyen aufs Foto (Sororisierung statt Fraternisierung…). Peinlicher geht es nicht.
Deshalb ist eine Volksinitiative entstanden, welche die Neutralität buchstabengetreu interpretieren und in diesem Sinn in die Verfassung schreiben möchte. Die Initiative wird an der Urne scheitern; die Angstmacherei der neoliberalen Kreise vor Bedrohung (durch wen?) ohne den Schirm der NATO wiegt zu schwer. Neutralität erfordere Flexibilität und gehöre nicht in die Verfassung. Offenbar hat man vergessen, dass wir die Verfassung auch schon für Kuhhörner bemühten (wenn auch erfolglos, 2018). Der Angriff von EU und NATO auf die Neutralität, welchen die aktuelle Initiative abzuwehren versucht, gehört in eine ganze Reihe von Angriffen auf ihre Identität. Weitere, gewichtigere werden folgen. Seien wir auf der Hut.

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